Wien - Nach einem Rüffel durch Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll stellt sich dessen Neffe Vizekanzler Josef Pröll im Konflikt um das Flüchtlingslager in Eberau hinter Innenministerin Maria Fekter.
Pröll: "All jene, die uns in der Causa Zogaj so heftig kritisiert haben,
schweigen still, wenn es heute darum geht, menschenwürdige
Erstaufnahmeplätze zu organisieren."
© Foto: APA/Herbert Pfarrhofer
Es stehe "außer Zweifel, dass es ein drittes Aufnahmezentrum im Süden Österreichs geben muss", sagte Pröll am Samstag in mehreren Zeitungen.
Vorwurf an die Regierung
Tags zuvor hatte der niederösterreichische Landeshauptmann der Regierung vorgeworfen, Fekter im Konflikt mit der burgenländischen Landespolitik "verglühen" zu lassen. Fekter will am Projekt in Eberau festhalten.
Dem Erstaufnahmezentrum in Eberau droht das Aus, nachdem angesichts des Widerstands aus Landespolitik und Bevölkerung auch der ÖVP-Bürgermeister der burgenländischen Gemeinde umgeschwenkt ist und das Projekt nun ablehnt. "Dass sich die Regierung jetzt einfach duckt und Fekter allein lässt, ist unfassbar", hatte der niederösterreichische Landeshauptmann am Freitag in der Tageszeitung "Österreich" auch die eigenen Parteifreunde gerüffelt.
"Fekter macht eine hervorragende Arbeit"
Vizekanzler Josef Pröll stellte sich daraufhin hinter seine Innenministerin. "Fekter macht eine hervorragende Arbeit in der Asyl- und Sicherheitspolitik, mit einer klaren und konsequenten Haltung", sagte Pröll am Samstag in der "Kronen Zeitung". Und in der "Kleinen Zeitung" kritisiert der ÖVP-Chef, "dass all jene, die uns in der Causa Zogaj so heftig kritisiert haben, still schweigen, wenn es heute darum geht, menschenwürdige Erstaufnahmeplätze zu organisieren".
Fekter hält am Projekt fest
Fekter will am Projekt in Eberau jedenfalls festhalten. Ihr Sprecher Gregor Schütze betonte am Samstag gegenüber der APA, "dass die Ministerin von Eberau erst Abstand nehmen wird, wenn man ihr ein anderes, rechtskräftig bewilligtes Projekt bietet" bzw. wenn anderswo die Aussicht auf einen entsprechenden Baubescheid bestehe. Über die weitere rechtliche Vorgehensweise werde man entscheiden, wenn die Begründung für die Aufhebung des Baubescheids in Eberau offiziell vorliege. Dieser Bescheid werde dann "auf Punkt und Beistrich" geprüft, danach werde man sich an die Höchstgerichte wenden.
Widmung fraglich
Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer rechnet angesichts der bisherigen Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofs allerdings mit der Ablehnung des Projekts. Er verweist darauf, dass das Grundstück als Bauland gewidmet ist, auf dem auch "soziale Einrichtungen zum Wohle der lokalen Bevölkerung" entstehen sollen.
"Laut Verwaltungsgerichtshof rechtfertigt das, wenn es etwa um die Errichtung einer Autowerkstätte geht, keine Errichtung einer Firma mit einem Kundeneinzugsbereich über das Ortsgebiet hinaus", so Mayer im "Standard" (Wochenend-Ausgabe). (APA)